Mitglied der Arbeiterwohlfahrt kann werden, wer das Verbandsstatut der Arbeiterwohlfahrt anerkennt und sich an der Erfüllung ihrer Aufgaben beteiligen will. Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind im Statut und in den jeweiligen Satzungen geregelt.
Die persönliche Mitgliedschaft wird im Ortsverein des Wohnbereiches erworben.
Ich möchte
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Mitgliedschaft

