Neuer Tarifvertrag der AWO Bayern online

Der neue Tarifvertrag „TV AWO Bayern“ ist in trockenen Tüchern.
Einer der Eckpunkte: Ab dem kommenden Jahr – 2020 – haben alle Beschäftigten Anspruch auf 30 Tage Urlaub.

Die AWO Schwaben ist traditionell Vollmitglied im Arbeitgeberverband der AWO in Deutschland e.V. und vergütet vollumfänglich nach dem Tarifvertrag der AWO in Bayern. Als Vorstandsmitglied im Arbeitgeberverband engagiert sich AWO-Schwaben-Vorstandsvorsitzender Dieter Egger für eine laufende Anpassung und Fortschreibung des Vertrags und der Vergütungen.
Zum neuen Regelwerk sagt er: „Allein schon aufgrund der AWO-Werte sieht sich unser Bezirksverband dazu verpflichtet, für auskömmliche und gerechte Vergütung zu sorgen. In Zeiten des Fachkräftemangels im Sozialbereich muss man jedoch auch unternehmerisch die richtigen Entscheidungen treffen. Den neuen Tarifvertrag sehe ich als gute Etappe eines insgesamt sehr komplexen Prozesses. Bei weiteren Schritten gilt es, neben den Tarifpartnern immer auch die Kostenträger der jeweiligen Leistungsbereiche im Blick zu haben.“

Hier geht es zum Tariftext mit den neuen Vergütungstabellen: Download (PDF).