Die Bundeskonferenz-Beschlüsse 2016 und 2021 zeigen, dass sich die AWO als Gesamtverband bereits seit Jahren mit dem Thema Nachhaltigkeit befasst.
- Bundeskonferenz-Beschluss 2016: „Als Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege […] sieht sich die AWO in der Pflicht, aktiv zur Erreichung der vereinbarten Klimaschutzziele beizutragen.“
- Bundeskonferenz-Beschluss 2021: Die AWO verpflichtet sich dazu, ihre Arbeit vor 2040 klimaneutral aufzustellen.
Nach dem Bundeskonferenz-Beschluss 2021 wurde intensiv an verbindlichen Vorgaben für Klimaschutz in der AWO gearbeitet. Am 05. März 2022 wurde der Beschluss zum Ziele- und Maßnahmenplan in Bundesausschuss verabschiedet:
- Der Ziele- und Maßnahmenplan Klimaschutz wurde im bundesweiten AK Nachhaltigkeit der AWO erarbeitet. Innerhalb dieses Gremiums wird er stetig weiterentwickelt. Ziel des Beschlusses ist es, zum einen verbindliche Vorgaben zum Klimaschutz für den Gesamtverband vorzugeben, aber auch in die Politik hinein ein Signal zu setzen. Alle Geschäftsführer*innen und Vorständ*innen der AWO unterstützen das Papier.
- Im Ziele- und Maßnahmenplan wurden sechs Handlungsfelder benannt und Vorgaben vereinbart, die die AWO auf den Weg zur Klimaneutralität bringen werden:
- Gebäudeenergie
- Mobilität
- Verpflegung
- Beschaffung
- Steuerung & Transparenz
- Glaubwürdigkeit