AWO-Schwaben-Präsidium kritisiert Caritas-Entscheidung, den Branchentarifvertrag abzulehnen.
Enttäuscht und verärgert zeigt sich die schwäbische Arbeiterwohlfahrt (AWO) über die Ablehnung des Antrags zur Rechtsverordnung für die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags für die Altenpflege durch die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas.

„Pflege hätte etwas Besseres als diese Entscheidung verdient. Ein gemeinsamer Tarifvertrag wäre der richtige Weg gewesen hin zu einer anständigen Bezahlung und besseren Arbeitsbedingungen. Nur mehr Wertschätzung für Pflegende zu predigen, reicht nicht aus“, meint dazu AWO-Schwaben-Chef Dieter Egger.

Die Arbeitsrechtliche Kommission der Caritas hat den Antrag der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) und der Gewerkschaft ver.di, den Tarifvertrag für die Altenpflege über eine Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich zu erklären, abgelehnt. Als Vorstandsmitglied im Arbeitgeberverband AWO Deutschland e.V. hat Egger den Vorstoß maßgeblich mit vorangetrieben. „Wir stehen für faire Löhne und wollen dem Lohndumping endlich einen Riegel vorschieben. Die Vergangenheit hat längst gezeigt, dass mit Freiwilligkeit vonseiten Dienstgebern, die sich auf Tarifautonomie berufen, nichts zu erreichen ist,“ ergänzt Präsidiumsvorsitzende Brigitte Protschka.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwaben, die im Regierungsbezirk 24 Seniorenheime mit rund 1500 Mitarbeitenden betreibt, zählt zu den tarifgebundenen Arbeitgebern in der Branche. Zum Vergleich: Eine Pflegefachkraft beispielsweise erhält dort durchschnittlich 17,95 Euro pro Stunde. Dazu kommen betriebliche Altersversorgung, tariflich geregelte Zuschläge, jährliche Lohnsteigerungen sowie Weihnachtszuwendung. Der bisherige Mindestlohn für eine Fachkraft beträgt hingegen 15,40 Euro. „Tarifgerechte Bezahlung ist wichtiger Bestandteil einer Anerkennungskultur und unverzichtbar, wenn wir den eklatanten Personalmangel beenden und engagierte Mitarbeitende gewinnen wollen“, sagt Protschka.