Presse-Mitteilung | Stadtbergen, 20. November 2025

Links: Brigitte Protschka, Präsidentin und Vorsitzende des Verwaltungsrates des AWO Schwaben. Rechts: Silke Scherer, Vorständin für den Bereich Kinder, Jugend und Familie bei der AWO Schwaben. Foto: AWO Schwaben / Guido Köninger

Die AWO Schwaben befürchtet große finanzielle Probleme für Familien aufgrund der Streichung bisheriger Landesleistungen wie Familiengeld, Krippengeld und des ursprünglich vorgesehenen Kinderstartgeldes. Laut AWO-Präsidentin Brigitte Protschka werden die vorgesehenen Gelder durch die Erhöhung der Betriebskostenförderung nicht ausreichen, um die tatsächlichen Kosten für Träger der Kindertagesbetreuung zu decken. "Da Elternbeiträge weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung bleiben, ist auch künftig mit steigenden Gebühren zu rechnen. Dies würde wiederum die Eltern belasten“, erklärt Protschka.

 

Der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben e. V. (AWO Schwaben) begrüßt grundsätzlich die Erhöhung der Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen. Gleichzeitig befürchtet der
Träger von 36 Kindertageseinrichtungen gravierende Auswirkungen durch die finanzielle Mehrbelastung der Familien.

Die AWO Schwaben, Träger von 36 Kindertageseinrichtungen, befürwortet die Steigerung der Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen - trotz der Streichung bisheriger Landesleistungen wie Familiengeld, Krippengeld und des ursprünglich vorgesehenen Kinderstartgeldes. „Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dennoch muss realistisch davon ausgegangen werden, dass die vorgesehenen Fördermittel nicht ausreichen werden, um die tatsächlichen Kosten für Träger der Kindertagesbetreuung zu decken. Da Elternbeiträge weiterhin ein wesentlicher Bestandteil der Finanzierung bleiben, ist auch künftig mit steigenden Gebühren zu rechnen. Dies würde wiederum die Eltern belasten“, erklärt Brigitte Protschka, Präsidentin der AWO Schwaben.

Aus für Kinderstartgeld belastet Familien enorm

Die Bayerische Staatsregierung hatte vergangene Woche beschlossen, neben dem Krippen- und Familiengeld auch das geplante Kinderstartgeld zu streichen. Das Aus für das Kinderstartgeld betrifft in Bayern alle Familien mit Kindern, die seit dem 1. Januar 2025 geboren wurden. Sie erhalten nun doch nicht 3.000 Euro pro Kind zum ersten Geburtstag. Dass sie – anders als Familien mit früher geborenen Kindern – kein Familiengeld vom Freistaat erhalten, war schon länger bekannt. Beim Familiengeld zahlte der Freistaat bisher für Kinder, die vor 2025 geboren wurden, im zweiten und dritten Lebensjahr das bayerische Familiengeld. Dies beträgt derzeit 250 Euro pro Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro – in Summe also 6.000 beziehungsweise 7.200 Euro pro Kind. Brigitte Protschka sieht deshalb die Streichung des Kinderstartgelds besonders kritisch: „Viele Familien haben mit dem Kinderstartgeld gerechnet. Da für sie ja ohnehin das Familiengeld weggefallen ist, trifft sie das Aus doppelt so hart.“ Dies bedeutet zusätzliche finanzielle Belastungen, mit denen so nicht zu rechnen war und spielt natürlich auch bei der Planung von Elternzeit eine wichtige Rolle, ergänzt Protschka. „Wir als Wohlfahrtsverband haben uns sehr lange für die Elternzeit eingesetzt. Das war ein klares Statement zur Stärkung der Familie. Dieses wird nun mit einem Federstrich zunichte gemacht“, wird Brigitte Protschka deutlich.

Fatale Auswirkungen für Träger und Kinder 

Vor dem Hintergrund steigender Kosten und fehlender finanzieller Unterstützung für Familien besteht bei den Verantwortlichen der AWO Schwaben zudem die Sorge, dass Eltern ihre Buchungszeiten reduzieren müssen. Dies wiederum wären finanzielle Einbußen für die Träger. Im schlimmsten Fall könnten Eltern ganz von einem Krippen- oder Kindergartenbesuch Abstand nehmen. „Das hätte nicht nur Auswirkungen auf unsere Einrichtungen, sondern auch direkt auf die Entwicklung der Kinder insgesamt sowie auf deren frühkindliche Bildungs- und Chancengerechtigkeit“, sagt Silke Scherer, Vorständin für den Bereich Kinder, Jugend und Familie. Abzuwarten bleibt laut Scherer auch, was mit dem Zuschuss zu den Betreuungskosten passiert. Aktuell erhalten Eltern 100 Euro pro Monat als Unterstützung vom Freistaat, für die Betreuung ihres Kindes im Kindergarten. Ob dieser Zuschuss über den 31.12.2025 erhalten bleibt, ist noch fraglich.

Unterfinanzierung bleibt ein Problem für Träger 

Wie viele andere Träger steht die AWO Schwaben zudem weiterhin vor dem Problem, der nicht auskömmlichen Finanzierung der Einrichtungen. Aktuell beträgt der Förderanteil von Freistaat und Kommune rund 60 Prozent. Durch die angekündigte Erhöhung der Betriebskostenförderung steigt der Anteil nun auf rund 80 Prozent. Das bedeutet jedoch, dass Träger weiterhin 20 Prozent Eigenmittel aufbringen müssen. Aus diesem Grund hatte Brigitte Protschka, Präsidentin und Vorsitzende des Verwaltungsrates der AWO Schwaben, bereits vergangene Woche mitgeteilt, dass die AWO Schwaben im schlimmsten Fall defizitäre Einrichtungen sogar aufgeben und diese wieder an die Kommunen zurückzugeben muss. Der schwäbische Bezirksverband der Arbeiterwohlfahrt sieht deshalb weiteren Handlungsbedarf durch die Staatsregierung.