Pressemitteilung der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Schwaben e.V.

Stadtbergen. Die schwäbische Arbeiterwohlfahrt (AWO), die im Regierungsbezirk Schwaben 37 Kindertagesstätten mit 2200 Plätzen betreibt, bemängelt nach wie vor eine große Bedarfslücke bei Kinderkrippenplätzen auch in Schwaben. Anlässlich des von der UNICEF ausgerufenen Weltkindertages am 20. September fordert die AWO die Realisierung des durch das Kinderförderungsgesetz 2008 verbindlich eingeführten Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ab dem 01. August 2013. „Momentan schaut es auch bei uns in Schwaben so aus, als würde dieses Elternrecht nur auf dem Papier stehen. Mit der von der Staatsregierung im Juli veröffentlichten Betreuungsquote für ein- bis dreijährige Kinder liegen Schwaben (29,5%) und auch Augsburg (33,7%) massiv hinter dem Landesdurchschnitt (38,1%) zurück!“, so der schwäbische AWO-Bezirkschef Dr. Heinz Münzenrieder. (Anlage – aktuelle Zahlen!)

Die schwäbischen AWO-Kindertageseinrichtungen nutzen deshalb den Internationalen Kindertag am 20. September, um sich für die Einhaltung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ab August 2013 zu engagieren. Aktionen sind in jeder AWO-Einrichtung geplant. „Der Anspruch auf einen Betreuungsplatz kann wie kaum ein anderer Rechtsanspruch Familien dabei unterstützen, Berufstätigkeit und Familienleben miteinander in Einklang zu bringen“, so Münzenrieder.

Mit der Kampagne „Jetzt schlägts 13 – wer zusagt muss auch aufmachen“, macht die AWO sich dafür stark, dass alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Wohnort die gleichen Chancen auf Bildung und Teilhabe bekommen. „Eine qualitativ hochwertige und auch in ländlichen Regionen deckende Kinderbetreuung spielt hierfür eine entscheidende Rolle.“, erklärt der schwäbische AWO-Vorsitzende. Und, so Münzenrieder: „Der Stichtag 01. August 2013 darf nicht in Frage gestellt und verschoben werden. Wenn die öffentliche Hand das gesteckte Ziel nicht erreicht, begeht sie einen großen Vertrauensbruch gegenüber Eltern und Familien und stellt sich selbst ein Armutszeugnis aus!“

Abgelehnt wird seitens der AWO das vorgesehene Betreuungsgeld für Eltern, die für ihr Kind keinen Betreuungsplatz beanspruchen. Dr. Heinz Münzenrieder: „Unsere Erfahrungen zeigen, dass dieses Geld vielfach – insbesondere bei prekären Lebensumständen – nicht den Kindern zu Gute kommt.“ Viel besser sei es, die hierzu notwendigen Finanzmittel für die qualitative Verbesserung der Kindertagesstätten bzw. für den weiteren Ausbau der Kinderkrippen zu verwenden. Auch müsse mittelfristig die Gebührenfreiheit bei Kindertagesstätten realisiert werden.

Weitere Informationen zur AWO-Kampagne für mehr Kita-Plätze bei hoher Betreuungsqualität finden Sie unter „jetzt schlägt´s 13“. Eine Liste der Kindereinrichtungen der AWO Schwaben finden Sie in unserem Einrichtungsverzeichnis.