Augsburg. Die schwäbische AWO, die in ihren 25 Seniorenheimen 1.300 Pflegekräfte beschäftigt, ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Pflegebranche. Sie begrüßt den derzeit ausgehandelten Tarifvertrag mit der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in allen seinen Teilen.

Im Eiltempo haben Bundestag und Bundesrat im März 2020 ein Gesetzespaket zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie verabschiedet. Hier für Sie eine Übersicht über die neuen bzw. vereinfachten Hilfen für Menschen und soziale Dienstleister mit Bewertung durch die AWO.

Download - Corona-Paket vom März 2020 (PDF)

Brigitte Protschka

Herzliche Grüße aus dem Allgäu von der stellv. Vorsitzenden des Präsidiums und Verwaltungsrats der AWO Schwaben, Brigitte Protschka:

„Schützen und helfen!“

Für die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwaben sind in deren 25 Senioreneinrichtungen 1300 Pflegerinnen und Pfleger engagiert. Ohne diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - die derzeit weit mehr, als von ihnen verlangt werden könnte, leisten - wäre die gegenwärtige ernste Lage nicht zu bewältigen.

Die AWO Schwaben teilt mit, dass es am gestrigen Dienstag und in der letzten Nacht zu zwei – wohl im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehenden – Todesfällen im AWO-Seniorenheim Aichach gekommen ist. Das zuständige Gesundheitsamt ist in allen Belangen einbezogen und informiert.

Die AWO-Familienbildungsstätte „Haus der Familie“ in Stadtbergen stellt gerade für die jetzt schwierige häusliche Zeit Spiel- und Beschäftigungstipps sowie Infos für Eltern auf ihrer Homepage www.awo-haus-der-familie.de zur Verfügung. Die gesammelten Tipps helfen Eltern dabei, Kindern Corona erklären zu können, ihren Alltag zu strukturieren und sich und die Kinder sinnvoll und positiv durch diese Zeit bringen zu können.

Es wird fast täglich buntgemischt nach Alter und Angebotsart Neues eingestellt und auch Wert darauf gelegt, kostenlose und mit einfachen Mitteln umsetzbare Tipps zu veröffentlichen. Außerdem hofft das Haus der Familie bald über Videokonferenz Vorträge oder auch Musikgartenstunden anbieten zu können. Diese wären dann natürlich auch schwabenweit gegen ein kleines Entgelt buchbar.

Die Lage in den Seniorenheimen ist stabil. Bei den Kindertageseinrichtungen haben sich die Notgruppen bewährt.

Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) Schwaben ist mit 25 Seniorenheimen und 40 Kindertageseinrichtungen im Regierungsbezirk einer der großen Anbieter sozialer Dienstleistungen. 2100 Seniorinnen und Senioren sowie 2400 Kinder werden betreut. Und sie ist – wie alle anderen Träger solcher Einrichtungen – besonders von der Coronavirus-Krise betroffen.

Appell an alle Handwerker*innen und Vereine vor Ort mögliche Bestände zur Verfügung zu stellen

„In den Seniorenzentren und Ambulanten Diensten der Arbeiterwohlfahrt in Bayern gehen die Vorräte an Atemschutzmasken zur Neige. Ohne Masken können wir in den Zeiten von Corona jedoch niemanden versorgen. Wir benötigen zum Schutz der Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen dringend Atemschutzmasken vom Typ FFP 2, FFP3“, erklären Andreas Czerny, Geschäftsführer des AWO-Landesverbands Bayern, und Simone Heimkreiter, Referentin Altenhilfe des AWO-Landesverbands Bayern.

Wie die AWO Schwaben mitteilt, hat das örtliche Gesundheitsamt keine weiteren Corona-Infektionen im AWO-Seniorenheim Kempten festgestellt. Alle Testergebnisse seien negativ, hieß es vorab in einer Pauschalauskunft gegenüber den Verantwortlichen der AWO Schwaben. Der betroffene Personenkreis werde in Kürze natürlich auch einzeln über das jeweilige Ergebnis informiert.

Die AWO Schwaben teilt mit, dass eine am Freitag (13. März) aus dem AWO-Seniorenheim Kempten mit Atemnot als Notfall in das Kemptener Klinikum eingewiesene 86jährige Bewohnerin am Samstag (14. März) verstorben ist.

Vor dem Hintergrund des in den kreisfreien Städten Kempten und Kaufbeuren sowie den Allgäuer Landkreisen Ober und Unterallgäu von den Gesundheitsämtern auferlegten Besuchsverbots in Seniorenheimen –sind unsere AWO-Seniorenheime Kempten, Immenstadt, Kaufbeuren-Neugablonz sowie Bad Wörishofen geschlossen. In der Praxis bedeutet dies, dass die Türen der Heime zugesperrt sind. In einzelnen Notlagen – etwa ein dringend erforderlicher Arztbesuch oder auch im Rahmen der Sterbebegleitung - wird Einlass gewährt. Dazu muss die Türglocke bedient werden.